E-Mobilitätsförderung.

Jetzt bis zu € 5.400,–.

Mit unseren vollelektrischen Modellen finanziell profitieren.

Förderung von Elektrofahrzeugen für Privatpersonen

Der Umstieg auf ein rein elektrisches Fahrzeug ist nicht nur nachhaltig, sondern bringt auch finanzielle Vorteile mit sich. Entscheiden Sie sich für eines unserer rein elektrischen Modelle und profitieren Sie von der aktuellen Förderung.

Die E-Mobilitätsförderung wird bei Kauf eines EX40, EC40 und EX30 gewährt.

E-Mobilitätsförderung

Entscheiden Sie sich für einen EX40 oder EC40 sowie für den EX30 und profitieren Sie von der E-Mobilitätsförderung in Höhe von € 5.400,–. Diese setzt sich zusammen: • € 3.000,- netto wie brutto staatliche Förderung • € 2.400 brutto E-Mobilitätsbonus (Importeursanteil)

Die staatliche Förderung ist budgetär begrenzt, eine vorzeitige Beendigung ist möglich. Gültig für Privatkunden bis 31. März 2025 oder bis Beendigung der Bundesförderung.

Details zur E-Mobilitätsförderung

Die vollelektrische kombinierte Reichweite muss mindestens 60 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des Pkw darf € 60.000,– nicht überschreiten. Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Weitere Vorteile

Keine NoVA

Da Elektrofahrzeuge keine lokalen CO₂-Emissionen ausstoßen, entfällt die Normverbrauchsabgabe.

Emissionsfreier Fahrspaß

Erleben Sie mit unseren Elektrofahrzeugen einen dynamischen Fahrspaß – nachhaltig und ohne Emissionen.

Niedrigere Wartungskosten

Wenige mechanische Teile und Flüssigkeiten senken die Kosten für Service und Wartung eines Elektrofahrzeugs.

Wie setzt sich die E-Mobilitätsförderung zusammen?

Die Förderung setzt sich zum einen aus dem E-Mobilitätsbonus-Anteil (Importeursanteil) und zum anderen aus dem E-Mobilitätsbonus-Anteil des Bundes zusammen.

Wann läuft die Aktion zur Förderung der Elektromobilität aus?

Die staatliche Förderung ist budgetär begrenzt, eine vorzeitige Beendigung ist möglich. Gültig für Privatkunden bis 31. März 2025 oder bis Beendigung der Bundesförderung.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Die Voraussetzungen für die Förderung sind: • rein elektrische Reichweite des Pkw mindestens 60 km (WLTP) • Bruttolistenpreis des Basismodells (ohne Sonderausstattung) 60.000 € nicht übersteigt • Fahrzeug muss mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden

EC40: Stromverbrauch: 16,2 – 18,7 kWh/100 km, CO₂-Emission: 0 g/km, Reichweite: 445 – 583 km.

EX40: Stromverbrauch: 16,6 – 19,4 kWh/100 km, CO₂-Emission: 0 g/km, Reichweite: 435 – 576 km.

EX30: Stromverbrauch: 16,7 – 18,0 kWh/100 km, CO₂-Emission: 0 g/km, Reichweite: 337 – 476 km.

Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen, Stromverbrauch und elektrische Reichweite kombiniert, nach WLTP-Prüfverfahren. Verbrauchswerte basieren auf MY25 – Stand Februar 2024.

Alle Preise sind unverbindliche empfohlene Richtpreise. Keine Barablöse. Nur für Privatpersonen. Symbolfotos. Irrtümer, Fehler und Änderungen vorbehalten. Stand: September 2024.